Schwerpunkte der Kanzlei Grimm
Auf dieser Seite finden Sie eine stichpunktartige Auflistung der Schwerpunkte der Kanzlei Grimm. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich am Ende der Seite ausführlicher in die Thematiken einzulesen.
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht,
Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
Arbeitsrecht
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub ...
Sozialrecht
Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, Arbeitslosenversicherung, BAföG, Erziehungsgeld, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld ...
Erbrecht
Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis ...
Forderungseinzug - Inkasso
z.B. Mahnbescheid, Mahnverfahren
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Familienrecht – sachlich, fundiert und ohne Emotionen
Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.
Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht - hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.
Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.
Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.
Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsverfahren
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Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.
Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine so genannte Win-Win-Situation herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen - ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten - zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.
Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Kündigungsschutz
- Kündigungsfristen
- Arbeitszeugnis
- Abfindungen
- Konventionalstrafen
- Schadensersatz
- Verschwiegenheitspflichten
- Abmahnungen
- Überstunden
- Lohn und Gehalt
- Mobbing
- Wettbewerbsverbote
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Sozialrecht - Sozial und gerecht – so sollte es sein
Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.
Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand aktualisieren.
Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen, ist das Angebot unserer Kanzlei. Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:
- Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel
- Wir prüfen Leistungsansprüche (Tatbestandsvoraussetzungen)
- Wir überprüfen Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)
- Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall
- Wir prüfen die Zulässigkeit von Pfändungen oder Rückerstattungen
- Wir bewerten Ansprüche gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen
- Wir setzen Ihren Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf
- Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
- Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
- Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Rehabilitation
- Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
- Arbeitslosengeld (I und II)
- Sozialhilfe
- Hartz IV
- Verwaltungsverfahren
- Unfallversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Elterngeld
- Kindergeld
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Erbrecht – wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen
Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.
Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.
Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.
Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.
Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.
Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:
- Testamentsgestaltung
- Vermächtnis
- Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
- Erbschaftssteuer
- Unternehmensnachfolge
- Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich
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Forderungseinzug - Inkasso – setzen Sie Ihr gutes Recht durch!
Recht zu haben und Recht durchzusetzen sind leider oft ‚zwei Paar Schuhe'. Selbst wenn Sie einen Titel vor Gericht haben erwirken können, bestehen oft weitere Risiken bezüglich der Realisierung Ihrer Forderungen. Das Vorgehen nach ‚Schema F', wie es leider immer wieder von einigen Inkassounternehmen angewandt wird, ist nicht immer zielführend.
Da es keine festen Regeln gibt, welche Vollstreckungsmaßnahmen und -verfahren die vermeintlich besten sind, ist umso mehr Erfahrung gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann. In unserer Kanzlei legen wir Wert auf einen individuellen Forderungseinzug. Je nach Informationsstand über den Schuldner kommen verschiedene Verfahren in Betracht.
Die reine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher ist oft nicht optimal geeignet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn dessen Bearbeitung dauert mitunter Monate. Speziell bei Schuldner-Firmen kann dieser lange Zeitraum zum Forderungsausfall führen, wenn zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt wurde. Der reine Zwangsvollstreckungsauftrag greift nur, wenn keine weiteren Informationen über den Schuldner vorliegen.
Die Forderungspfändung ist interessant, wenn die Schuldner Unternehmen sind. Ist ein Kunde oder Auftraggeber des Schuldners bekannt, so kann man die Forderung der Schuldnerfirma direkt bei diesem Geschäftspartner pfänden. Ebenfalls interessant ist die Pfändung eines Bankkontos des Schuldners. Zur Beschleunigung des Verfahrens, kann bei dem Amtsgericht ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden. Dies bedeutet, der Drittschuldner (Bank des Schuldners) darf bis zum Erlass des Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner zahlen. Ein solches Zahlungsverbot wirkt bei Schuldnerfirmen oft Wunder, da diese auch keine Löhne mehr auszahlen können, bis Ihre Forderung bedient wurde.
Auch die Pfändung von Arbeitslohn verspricht oftmals Erfolg.
Wir engagieren uns für die Beitreibung Ihrer Forderungen:
- Bundesweiter Forderungseinzug
- Schuldnerermittlung (auch in Kooperation mit Detekteien)
- Schuldnerermittlung über führende Datenbanken
durch kostengünstige Pauschalen - durch Verhandlung von Ratenzahlungen
- weit reichende Erfahrungen mit internationalem Kaufrecht
- durch Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
- in Insolvenzverfahren
- durch Vertretung in Gläubigerversammlungen